Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Menge, Preis, Lieferzeit und Lieferungsmöglichkeit

2. Mengen

Die im Angebot angegebenen Mengen sind ungefähr. Bei Montagen erfolgt jedoch nach Abschluss der Arbeiten die Berechnung nach genauem Aufmaß.
Die im Angebot genannten Preise haben nur dann Gültigkeit, wenn bei der Ausführung der Arbeiten die Maße und Mengen lt. Angebot nicht mehr als 20% unterschritten werden.

3. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung wie für alle Einzelheiten des Auftrages ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Alle zeitlichen vor dieser Bestellungsannahme liegenden schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen werden durch die Auftragsbestätigung überholt und ausgeräumt. Angaben von Vertretern oder mündliche Zusagen bedürfen in jedem Falle zur Gültigkeit unsere schriftliche Bestätigung.
Der Auftrag ist bindend, wenn unsere Auftragsbestätigung nicht binnen 8 Tagen reklamiert wird.

4. Preise

Sämtliche Preise verstehen, sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, ab Werk Freibug ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll.
Bei den Montagen setzen wir für den Bodenaushub zur Anfertigung von Fundamenten Bodenklasse 2.2.3 – 2.2.4 nach DIN 18300 der VOB voraus, andernfalls werden die Preise entsprechend angepasst. Abfuhr des Erdaushubes ist im Preis nicht enthalten. Bei zwischenzeitlichen Veränderung der heutigen Materialpreise, Löhne und sonstiger Gestehungskosten behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

5. Vermessung

Das einzufriedene Grundstück ist vom Auftraggeber amtlich vermessen zu lassen. Die Grenzsteine sind uns freigelegt zu zeigen, die Verantwortung für die richtige Plazierung der Einfriedung bzw. für die richtige Erstellung nach den amtlichen Vermessungsgrundlagen liegt allein bei unseren Bestellern und kann von uns in keinem Falle übernommen werden, insbesondere weder bei Unterschreitung noch bei Überschreitung der katasteramtlichen Grundstücksgrenzen.

6. Montage auf Mauersockel

Für die Haltbarkeit der Mauer können wir keine Garantie übernehmen, für evtl. Nacharbeiten muss der Auftraggeber Sorge tragen, sie gehen zu dessen Kosten. Unsere Monteure sind jedoch angewiesen, evtl. Stemm- oder Bohrarbeiten vorsichtig vorzunehmen.

7. Behördliche oder sonstige Genehmigungen

Bei der Auftragserteilung an uns muss der Kunde die Einholung etwa notwendiger Genehmigungen bei der Bauaufsichtsbehörde (Baupolizei) oder bei sonstigen Stellen selbst erwirkt haben, etwaige Verstöße und daraus sich ergebende Weiterungen gehen nicht zu unseren Lasten.

8. Leitungen und Kabel

Der Auftraggeber hat bei der Erteilung der Bestellung die Lage eventueller Kabel oder Leitungen anzugeben. Falls eine solche Mitteilung unterbleibt, haftet der Besteller für alle hierdurch entstandenen Schäden. Falls die Angaben ungenau sind, gilt das gleiche.

9. Zahlungsbedingungen

Sind keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen, sind unsere Lieferungen und Leistungen wie folgt zu bezahlen:

Lieferungen und Leistungen:
Rein Netto, innerhalb 30 Tage, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlungen mit Wechsel sind nur nach Vereinbarung vor Auftragsabschluss möglich. Alle anfallenden Kosten übernimmt der Käufer. Bis zur endgültigen Einlösung des Wechsels bleibt unser Eigentumsanspruch an der gelieferten Ware bestehen.
Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt weitergehender Rechte, insbesondere des Verzugsschadens, Zinsen von 2% über dem jeweiligen Kreditzinssatz berechnet.

10. Verpackung

Falls für den Versand Verpackung erforderlich ist, wird diese von uns zum Selbstkostenpreis berechnet.

11. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Sie wird von uns möglichst eingehalten, ist jedoch nur als ungefähr zu betrachten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung wird nicht geleistet.
Streiks, Aussperrung, Betriebs- und Transportstörungen bei uns oder einem unserer Lieferanten verlängern stets die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Ebenso verlängert sich die Lieferzeit bei nachträglichen Änderungen in der Bestellung.
Teillieferungen können erfolgen. Höhere Gewalten entbinden uns von jeder Vertragsverpflichtung.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfolgt ein Weiterverkauf auch ohne unser Wissen, so geht unter Berücksichtigung des erweiterten Eigentumsvorbehalts in jedem Falle die Kaufpreisforderung gegen den Dritten ohne weiteres auf uns über. Der Käufer darf die Ware an Dritte weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen.

13. Urheberrecht

Jeder von uns schriftlich niedergelegte Text, insbesondere auch Auszüge aus unseren Angeboten sowie unsere Skizzen und Zeichnungen dürfen nicht vervielfältigt, abgeschrieben oder anderweitig verwendet werden. Bei etwaigen Verstößen behalten wir uns die Geltendmachung von Ansprüchen bzw. die Vergütung unseres Zeit- und Arbeitsaufwandes sowie etwaigen Schadens ausdrücklich vor.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Freiburg.

15.

Diese Bedingungen sind Bestandteile unseres Angebotes bzw. unserer Auftragsbestätigung, sofern in unserem Angebot bzw. in unserer Auftragsbestätigung keine schriftlichen niedergelegten gegenteiligen Vereinbarungen oder Regelungen enthalten sind.